Beratungen zur Krankenhausreform: Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern erwarten Verbesserungen

Nr.084  | 16.04.2024  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Mit Blick auf die kommende Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform am Mittwoch, 17. April 2024, haben Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern klargemacht, dass sie an einer konstruktiven Lösung mitarbeiten, gleichzeitig vom Bund aber Verbesserungen am Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erwarten.

Sowohl das Verfahren, die Krankenhausreform als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz mit nachfolgenden Verordnungen umzusetzen, als auch zentrale Inhalte des Gesetzentwurfes seien auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder auf einhellige Kritik gestoßen, erklären die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer, Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und Mecklenburgs-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese. Alle drei betonen die konstruktive Haltung der Länder, um zu einer guten und geeinten Krankenhausreform zu kommen. Dafür sei ein Zugehen des Bundes auf die Länder nötig und möglich.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Der Bund hat nun einen ersten Entwurf ins Verfahren gegeben. Das ist gut. Wir brauchen und wollen eine Krankenhausreform, die die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellt. Meine Erwartung ist, dass jetzt der Praxischeck vor Ort erfolgt. Dieser zeigt schon heute, dass die Länder für die Umsetzung der Qualitätsanforderungen einen weiteren Rahmen benötigen. Krankenhausplanung ist keine Baukastenplanung, sondern berücksichtigt die Situation vor Ort. Der Entwurf sollte so angepasst werden, dass wir bereits heute erkennbare Fehlanreize und Fehlallokationen, wie zum Beispiel bei den Vorhaltevergütungen und Kooperationen vermeiden, und die Bedarfe der Ballungsräume und der Flächenländer abbilden.“

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi: „Alle sind sich einig, dass eine Reform zwingend notwendig ist, wenn Deutschland auch in Zukunft eine funktionierende, am Wohle der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Krankenhauslandschaft vorhalten möchte. Es ist gut, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hierfür einen ersten Entwurf vorgelegt hat. Dieser Entwurf geht im Grundsatz auch in die richtige Richtung. Das Verfahren, den Referentenentwurf erst verspätet und dann zeitgleich auch den Medien vorzulegen und schlussendlich das Gesetz anders als angekündigt als nicht zustimmungspflichtig zu deklarieren, atmet allerdings den Geist des Misstrauens gegenüber den Ländern. Wir erwarten, dass sich diese Haltung morgen nicht zeigen wird. Denn nur eine gemeinsame Krankenhausreform kann eine gute Krankenhausreform werden. An vielen Stellen gibt es hierfür noch deutliches Optimierungspotenzial.“

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Unter dem Strich brauchen wir die Krankenhausreform, denn sie gibt uns bundeseinheitliche Steuerungsinstrumente an die Hand, mit denen wir eine kalte Strukturbereinigung durch Fehlentwicklungen und Fachkräftemangel verhindern können. Für Länder und Regionen mit bevölkerungsbedingt geringen Fallzahlen sieht das aktuelle Modell der Vorhaltefinanzierung noch keine ausreichende Lösung vor. Ein bestimmter Grundaufwand entsteht unabhängig von der Fallzahl. Dieser Tatsache muss Rechnung getragen werden, sonst kann die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung in der Fläche nicht gelingen. Der Transformationsfonds ist ein sehr wichtiges Instrument um Anpassungsbedarfe zu finanzieren. Er muss aber praxistauglich ausgestaltet werden, was die Fördertatbestände und die Abwicklung betrifft.“

Aus Sicht der drei Länder gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin zu viele Unklarheiten bei der Abgrenzung von stationären und ambulanten Leistungen mit Blick auf die Krankenhausinvestitionspraxis. Insbesondere im Hinblick auf die vom Bund angestrebte und sehr sinnvolle Stärkung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollte hier nachgebessert werden. Auch das Thema der Ausnahmeregelungen ist noch nicht zufriedenstellend gelöst. Den Landesplanungsbehörden muss an dieser Stelle mehr Flexibilität eingeräumt werden und es muss einheitliche Planungsvorgaben geben.

Das Gesamtkonstrukt, das dem Bund vorschwebt, wird der sehr unterschiedlichen Krankenhauslandschaft im föderalen Deutschland mit Stadtstaaten und Metropolregionen, sehr großen wie sehr kleinen Flächenländern und besonderen gewachsenen Strukturen in Ostdeutschland, aber auch dem Süden und Südwesten, nicht gerecht. Die Länder brauchen die ihnen verfassungsgemäß zustehende letzte Planungshoheit.

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Bei der Einführung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen müssen landesspezifische Versorgungssituationen berücksichtigt werden. Für Fachkliniken gerade in Metropolregionen oder spezialisierte Versorgungsangebote bedarf es eines krankenhausplanerischen Gestaltungsfreiraums mit entsprechenden Ausnahmeregelungen, für die es auch bei der Finanzierung dauerhafte Ausnahmeregelungen geben muss.“ 

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi: „Ausnahmen benötigen wir auch im Hinblick auf die Fachkliniken für besondere Spezialisierungen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Fachkrankenhäuser die Leistungsgruppen Innere, Chirurgie und Intensivmedizin vorhalten müssen, um die spezialisierten Leistungsgruppen erhalten zu können. Hier müssen mehr Flexibilität und Vertrauen gegenüber den Ländern in den Gesetzentwurf. Die verfassungsrechtliche Krankenhausplanungshoheit der Länder ist eindeutig und muss so im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz festgeschrieben werden, dass es keine Einschränkungen dabei geben darf, Ausnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu genehmigen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Die Planungshoheit der Länder muss im Kern gewahrt bleiben und darf nicht durch ein System von komplizierten und über das Transparenzverzeichnis potentiell für die Krankenhäuser diskriminierenden Ausnahmen und einschränkenden Sonderbestimmungen stranguliert werden. Die Regelung zu den Leistungsgruppen ist grundsätzlich gut und sollte gemeinsam weiterentwickelt werden. Hier sollte auf gegenseitiges Vertrauen in den gemeinsamen Gestaltungswillen gesetzt werden anstelle von kleinteiligen zu Systembrüchen führenden Regelungen im Gesetz. Wichtig ist mir auch, dass das Land in Ausübung seiner Planungsverantwortung auch koordinierende Tätigkeiten, z.B. im Falle bei Großschadenslagen im Kreise der Maximalversorger zuweisen kann und nicht nur an Universitätskliniken. Mit dem System der vier Clusteregionen haben wir bisher gute Erfahrungen gemacht. Unsere dahinterstehende Planungslogik kann nicht einfach über den Haufen geworfen werden.“ 

Es wird erwartet, dass die Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen so rechtzeitig vorgelegt wird, dass sie mit dem Gesetzesentwurf mitbeschlossen werden kann. Nur so können die Länder ihre Krankenhausplanungen schnell anpassen und vor Ort zu konkreten und praktischen Lösungen im Sinne der Patientinnen und Patienten kommen.

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