Kommunales Haushaltsrecht
Seit dem 1. Januar 2012 führen die Gemeinden, Landkreise, Ämter und einige Verbände des Landes ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln der kommunalen Doppik. Gewonnene Praxiserfahrungen waren Anlass zu einer im Jahr 2019 abgeschlossenen umfassenden Reform des Kommunalen Haushaltsrechts. Insbesondere wurde durch die Regelungen des Doppik-Erleichterungsgesetzes, der Doppik-Erleichterungsverordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift dem Anliegen der Verwaltungspraxis und der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher Rechnung getragen.
Mit der Ersten Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik vom 26. November 2020 wurde dieser Prozess fortgeführt und neben haushaltsrechtlichen Entwicklungen aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166) insbesondere auf haushaltswirtschaftliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie begegnet. In diesem Rahmen erfolgten Neufassungen des Landeseinheitlichen Kontenrahmens und Kontenrahmenplans sowie des Landeseinheitlichen Produktrahmen und Produktrahmenplans und Änderungen zu einzelnen Mustern. Die überarbeiteten Muster sind ebenso wie ausgewählte Hinweise zur Darstellung im Vorbericht erst für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2022, bei Doppelhaushalten 2021/2022 erst für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2023 verpflichtend anzuwenden. Darüber hinaus sind die Übergangsregeln der Verwaltungsvorschrift übernommen worden.
Das Regelwerk ist nachstehend unter "Dokumente und Publikationen" abrufbar.
Vollständige Lesefassungen des geltenden Gemeindehaushalts- und -kassenrechts stehen im Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter
Kommunalverfassung;
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik;
Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung;
Gemeindekassenverordnung-Doppik;
Verwaltungsvorschrift zur GemHVO-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik
zur Verfügung.
Das nach dem Übergangsrecht weiter anwendbare Recht ist im Downloadpool für Kommunen unter https://teamportale-dvz.mvnet.de/pz/downloadpool/SitePages/Homepage.aspx veröffentlicht.
Dort sind auch der Kontenrahmenplan und der Produktrahmenplan im Excel-Format sowie die Änderungsdokumentationen eingestellt. Zusätzlich steht im Downloadpool eine vollständige Zusammenstellung der Muster im EXCEL- bzw. WORD-Format zur Verfügung. Die Zusammenstellung berücksichtigt auch bereits die nach Abschnitt IV der Ersten Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik erfolgten Änderungen zu einzelnen Mustern.