Hilfen zur Erziehung

Mann hält Kleinkind auf dem ArmDetails anzeigen
Mann hält Kleinkind auf dem Arm

© Syda Productions/Canva

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Bei der Erziehung ihrer Kinder stoßen Eltern schnell mal an ihre Grenzen. Wenn zu den allgemeinen Schwierigkeiten dann noch Belastungen anderer Art, wie z. B. Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung kommen, können sich Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten des Kindes kontinuierlich verfestigen.

In solchen Situationen sollten Eltern professionelle Unterstützung beim zuständigen Jugendamt suchen. Dazu haben sie einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.

Dieser ergibt sich aus § 27 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Das Jugendamt prüft die vorliegenden Voraussetzungen und legt in Abstimmung mit den jungen Menschen, Personenberechtigten und ggf. weiteren Personen Inhalt, Ziel, Umfang und Dauer der Hilfe fest. Welche Art der Hilfe notwendig und geeignet ist, richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Dabei können die entsprechenden Maßnahmen ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. Typische Formen der Hilfen zur Erziehung sind

  • Familienunterstützende Hilfen (Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistände),
  • Familienergänzende Hilfen (Tagesgruppe),
  • Familienersetzende/-ergänzende Hilfen (Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstige Wohnformen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)

Kontakt

Referatsleiterin 200 - Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Judith Schwarzburger
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Jugend und Familie
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19200
Telefax: +49-385 588 19702